Wortmanipulation aufgedeckt
Kaiser-Verfassung (Die 1871er)
Deine Fragen (Staatsgebiet?, Staatsvolk? Legitimation?) werden auf der Homepage: https://www.verfassunggebende-versammlung.com/ beantwortet, wo die juristische Beweiskette vollständig und inklusive Verlinkung veröffentlicht ist … insbesondere deine Frage nach der Legitimität ist verstörend: Jetzt habe ich mir schon die Mühe gemacht die Gründungsurkunde der VV zu kopieren … wo ist denn deine völkerrechtliche Legitimation? … Zitat: “In dem Moment, in dem eine Verfassunggebende Versammlung von dazu berechtigten Personen mit nachgewiesenen Gebietsrechten ausgerufen und in den rechtlich wirksamen Stand versetzt wurde, sind alle bestehenden und sämtliche vorherigen Rechtsverhältnisse (Verfassungen, Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften usw.) augenblicklich erloschen, da die Verfassunggebende Versammlung in jedem Falle ein höheres Recht besitzt”. … Wenn wir (du, ich, wir Alle) die Idee haben, dass ein Kaiser in Amt und Würden eine gute Idee sei, so ist das nach dem demokratischen Prozedere durchaus möglich. Dafür bräuchte man sich nur an der Volksversammlung beteiligen und entsprechende Anträge stellen, die dann über Volksabstimmungen legitimiert werden.
Das ist übrigends ein gutes Beispiel dafür, warum es den abwertenden Begriff “Juristerei” gibt, und woher “Rechtsverdreher” ihre Bezeichnung her haben:
Im Rechtswesen sind Begriffe und Wörter eindeutig definiert. Es ist nicht erlaubt, ein Tisch als Stuhl zu deklarieren. Wer das tut, begeht Täuschung im Rechtsverkehr. Das wird gemeinhin als “Juristerei” bezeichnet.
In diesem Beispiel wird in dem vom Feind kontrollierte Rechtswesen, also in der Juristerei, bewusst ein falscher Bezug hergestellt. Das nennt sich dann “Wortverdrehung” oder “Wortmanipulation”. Der Zweck ist, Posthypnotische Suggestionen zu implantieren:
- Das Wort “Verfassung” ist eindeutig definiert. Es gibt keine “Arten” von Verfassungen. Entweder ist etwas eine “Verfassung” oder es ist etwas Anderes.
- Der Manipulator hingegen schleust eine sogenannte zusätzliche, falsche Definition ein, indem behauptet wird, es gäbe “originäre” Völkerrechtssubjekte und es müsse zu “derivaten” Völkerrechtssubjekten unterschieden werden.
- Na, hast du bemerkt, wie dir da eine Posthypnotische Suggestion eingepflanzt wurde? Nein? Ist nicht schimm: Wir haben es mit einem perfiden Täuschungs-System zu tun, in welchem eine Armee von Rechtsverdrehern ihre Brötchen mit verdienen.
- Der Begriff “originäres Völkerrechtssubjekt”, also die 1848 vom Volk beauftragte Verfassung müsse als “Verfassung” definiert werden. Das Hinzufügen von “originär” ist im Rechtswesen nicht erlaubt. Das wäre überdies eine unnötige Verdoppelung, denn die Definition von “Verfassung” impliziert, dass diese vom Volk beauftragt wurde.
- Das Hinzufügen von “derivates” Völkerrechtssubjekt, also eine NICHT vom Volk beauftragte Verfassung ist jedoch eine sogenannte Täuschung im Rechtsverkehr, denn von Dritten beauftragte Texte sind keine Verfassungen. Denn im Rechtswesen ist oberstes Gebot, dass jeder Begriff “eindeutig” definiert ist. Die Herstellung von falschen Bezügen ist somit nicht erlaubt.
- Da die 1971er nicht vom Volk beauftragt wurde, ja was ist der Text denn dann? Das kann alles Mögliche sein, womit wir einer weiteren Täuschung auf die Schliche kommen: Eine weitere Maxime des Rechtswesens ist, dass Rechtskreise unter allen Umständen strikt getrennt bleiben müssen, das ist ja der Haupt-Grund warum so darauf gepocht wird, dass die Definitionen EINDEUTIG sind. In diesem Fall befindet sich Bismarck im Handelrecht und hat Verträge zu Lasten Dritter abgeschlossen. Das Volk wurde niemals gefragt. Aber die Täuschung funktioniert bis heute.
- Verfassungen existieren ausschließlich im Völkerrecht.